19.03.2020

Zuschüsse und staatliche Förderungen nutzen

Das BAFA hat mit Wirkung zum 01.01.2020 neue Förderrichtlinien veröffentlicht. Diese ermöglichen Zuschüsse bis zu 45 %, sind vergleichsweise leicht verständlich und bürokratiearm zu beantragen.

Förderung Heizung 2020: Zuschüsse bis 45 % für das Heizen mit erneuerbarer Wärme

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat mit Wirkung zum 01.01.2020 neue Förderrichtlinien zum Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 veröffentlicht. Diese ermöglichen Zuschüsse bis zu 45%, sind vergleichsweise leicht verständlich und bürokratiearm zu beantragen. Verglichen mit der Förderung bis Ende 2019 kann die neue Richtlinie im Einzelfall eine Verdoppelung der Förderung bedeuten.

Der ZVSHK erklärt im Folgenden die Grundlagen der Förderrichtlinie zum Heizen mit erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt Bestandsanlagen im Einfamilienhausbereich und gibt Hinweise für die weitere Vertiefung des Themas Förderung Heizung 2020.

Förderanträge aus 2019 werden unabhängig von der tatsächlichen Bearbeitung durch das BAFA nach den alten Regularien abgewickelt. Eine Neubeantragung der gleichen Maßnahme ist nicht möglich.

Wichtig: Wer eine Austauschverpflichtung nach Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 hat, wird nicht gefördert. Dies betrifft bei Kesseln ab 30 Jahre im Wesentlichen Gebäude, wenn diese nicht selbst bewohnt werden oder den Eigentümer gewechselt haben.Was wird gefördert (allgemein)?

Was wird gefördert (allgemein)?

Im Rahmen der Förderung Heizung 2020 werden „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ gefördert. Damit sind im Wesentlichen neue Wärmeerzeuger gemeint, aber auch alle Arbeiten, die für den Einbau notwendig sind. So sind im Prinzip alle Folgekosten förderfähig, zum Beispiel Maurerarbeiten für Durchbrüche, Demontage von Altanlagen,… Gefördert wird anteilsmäßig. Je nach Maßnahme wird ein Anteil von 20-45% ausgezahlt.

Warum wird gefördert?

Im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung wird für Deutschland bis 2050 eine CO2-Neutralität angestrebt. Investitionen in den Gebäudebestand haben eine lange Lebensdauer. Im Sinne des Klimaschutzes unbefriedigende Lösungen blockieren daher für sehr lange Zeiträume dringend benötigte CO2-Einsparungen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist unter anderem eine mittelfristige Abkehr von fossilen Brennstoffen notwendig. Daher werden Nutzer, die frühzeitig zu erneuerbaren Energien wechseln, durch die neuen Förderprogramme, wie Förderung Heizung 2020, belohnt.

Kann ich noch mit Gas oder Öl heizen?

Entgegen der bisweilen etwas reißerischen Berichterstattung der letzten Monate wird das noch weiterhin erlaubt und auch möglich sein.

Wer heute einen Öl- oder Gaskessel kauft, wird ihn voraussichtlich noch bis zum Ende der Gerätelebensdauer betreiben können. Allerdings ist ein mittelfristiges Ende der Verbrennung von fossilen Brennstoffen aus Klimaschutzsicht notwendig. Wegen der etwas höheren CO2-Emissionen von Heizöl im Vergleich zu Erdgas wird das nach dem aktuellen Diskussionsstand zuerst bei Heizöl offensichtlich werden.

Ab Mitte des nächsten Jahrzehnts soll der Einbau eines Heizölkessels im Regelfall nur noch in Verbindung mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer Solaranlage, zulässig sein. Bestehende Ölheizungen können aber wie bisher weiter genutzt werden.

Die neue Förderrichtlinie fördert formal Ölheizungen nicht mehr. Wenn ein Ölkessel aber mit erneuerbaren Energien gekoppelt ist, ist dieser erneuerbare Anteil förderfähig. Ein Ölkessel, der mit einer Solaranlage, Wärmepumpe, Pellet- bzw. Holzkessel oder einem Pelletofen mit Wassertauscher (Auszug der Möglichkeiten) kombiniert wird, erhält also für diese ergänzenden Bestandteile weiterhin finanzielle Unterstützung.

Wer hingegen eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe, einen Pelletkessel oder eine Hybridheizung auf Gasbasis austauscht, erhält einen um 10%-Punkte höheren Fördersatz im Vergleich zu einer Sanierung, bei der vorher kein Ölkessel vorhanden war. Das bedeutet beim Wechsel zu einer Wärmepumpe eine Förderung von 45% statt 35%. Mit dieser höheren Förderung auf die gesamte Investition werden die Umstellungskosten abgefedert.

Damit ist Panik nicht angesagt. Man sollte sich aber fragen, ob angesichts der erheblichen Förderung ein frühzeitiger Wechsel zu Erneuerbaren Energien nicht finanziell machbar oder sogar vorteilhaft ist. So oder so gilt, besser ohne Förderung nur den Kessel tauschen als gar nichts zu machen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Kann ich meine Heizung überhaupt auf Erneuerbare Energien zu vernünftigen Kosten umstellen?

Grundsätzlich ist eine Umstellung technisch in den meisten Fällen möglich. Egal ob Wärmepumpe, Pellet oder Solar: Jede Technik hat ihre Randbedingungen, so wie es die alte Heizung auch hatte. Im Prinzip findet sich jedoch fast immer eine Lösung. Der geschulte SHK-Fachbetrieb kennt sich hier aus.

Es wird für den Kunden eine überschaubare zeitliche Mehrbelastung geben, die zum Beispiel durch den Einsatz von Pufferspeichern auf dem Bewohner zukommt. In den meisten Fällen dürfte sich die Umstellung im Vergleich zum reinen Kesseltausch etwa einen Tag länger dauern. (Ihre Fachverbände bieten Schulungen an, wenn einzelne Techniken bislang von Ihnen noch nicht angeboten wurden.)

Die Investition ist natürlich deutlich höher. Davon muss man aber die erhebliche Förderung abziehen. Bei einem Wechsel von Öl zu zum Beispiel Pellets werden 45% der förderfähigen Kosten bezuschusst, also fast die Hälfte. In vielen Fällen wird dies bedeuten, dass die realen Mehrkosten aus Kundensicht gering sind oder vielleicht sogar bei Null liegen. Die Kosteneinsparung durch den niedrigen Verbrauch hält aber ein Geräteleben an. Das gute Umweltgewissen ist unbezahlbar.

Gibt es weitere Förderungen?

Es gibt Förderungen für die Sanierung bzw. den Neubau von besonders effizienten Gebäuden über die KfW.

Achtung:  Kumulierung der BAFA-Förderung (also Förderung durch zwei Programme) nur mit den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Bisweilen gibt es auf Länder- oder kommunaler Ebene weitere Unterstützung, bei der die Kumulierbarkeit aber überprüft werden sollte. Es gibt eine vielschichtige Förderung von KWK-Anlagen, bei der aus verschiedenen Quellen ebenfalls deutliche Summen fließen. KWK-Anlagen, also zum Beispiel Brennstoffzellen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung, sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen BAFA-Förderung.

Die Förderung für die Heizungsoptimierung (Weitere Informationen: https://www.zvshk.de/qlink/QL43122831 ) bleibt weiter bestehen.

Ergänzend kann man eine Energieberatung über die KfW fördern lassen. So kann man zum Beispiel einen Sanierungsfahrplan (gefördert) erstellen lassen, der einem zukünftige Sanierungen in einer sinnvollen Reihenfolge vorschlägt. Der Sanierungsfahrplan ist nicht über die hier beschriebene BAFA-Förderung bezuschussbar.

Im Rahmen des neuen Förderpaketes wurde ebenfalls eine steuerliche Förderung für Erneuerbare Energien im Bestand beschlossen. Diese ist nicht kumulierbar mit der BAFA-Förderung und auch finanziell für die meisten deutlich weniger attraktiv.

Wie lange wird es diese hohe Förderung geben?

Rein formal gilt diese Förderrichtlinie bis 31.12.2021. Seitens des BMWI wurde angedeutet, dass die reservierten Haushaltsmittel auskömmlich sein werden. Mit einem unmittelbaren Förderstop ist also nach dem aktuellen Wissensstand auch bei einem hohen Antragseingang nicht zu rechnen.

Allerdings ist die aktuelle Förderlandschaft nur als Übergang zur für 2021 geplanten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu betrachten. In diesem Zuge werden voraussichtlich Förderungen bereinigt werden. Die Auswahl an Förderprogrammen wird also möglicherweise kleiner. Inwieweit technische Anforderungen verschärft werden, lässt sich nicht vorhersagen.

Ob Fördersätze verändert werden, ist auch nicht sicher. Allerdings scheint die Bereitschaft vorhanden zu sein, hier keine wesentlichen Verschlechterungen einzuführen. Wer sich aktuell mit der Sanierung seiner Heizung beschäftigt, ist vermutlich gut beraten, die Sanierung in 2020 durchzuführen und dafür vielleicht sogar etwas früher als geplant zu beginnen. Zu einem Schnellschuss sollte man sich aber dennoch nicht hinreißen lassen.

Wenn eine umfangreiche Sanierung einschl. Gebäude sinnvoll erscheint oder gewünscht ist, sollte eine sorgfältige Planung gegenüber einer schnellen Durchführung bevorzugt werden.

Was wird jetzt genau gefördert?

Die folgende Darstellung beschränkt sich auf die Förderung eines selbst bewohnten Einfamilienhauses im Bestand über das BAFA. Förderungen für den Neubau oder über die KfW (besonders innovative Maßnahmen) und Hinweise an gewerbliche Vermieter finden sich in der Förderrichtlinie.

Es werden folgende Sanierungen gefördert (Fördersätze in Klammern):

  1. Wärmepumpen (35%)
    1.1 Luft-Luft-Wärmepumpen werden jedoch nicht gefördert.
  2. Biomasseanlagen (35%)
    2.1. Pellet-, Scheitholz und Hackschnitzelkessel,
    2.2. Pelletöfen mit Wassertasche).
  3. Solarkollektoranlagen (30%)
    3.1. Für Warmwasserbereitung
    3.2. Für Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
  4. Erneuerbare Energien Hybridheizungen
    4.1. Kombination aus den unter 1-3 genannten Wärmeerzeuger (zum Beispiel Pelletkessel mit Solaranlage) 35%
  5. Gas-Hybridheizungen (30%)
    5.1. Kombination aus Gas-Brennwertkessel und einem der unter 1-3 genannten Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel mit Solar)
  6. Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ (20%)
    6.1. Gas-Brennwertkessel, der komplett (einschl. Pufferspeicher und planerischer Leistung) für den Einsatz von erneuerbaren Energien vorbereitet ist. Die Nachrüstung der fehlenden Bauteile (zum Beispiel von Solarkollektoren) muss innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme erfolgen.
    → Das ist praktisch eine Nischenlösung für den Fall, dass Sie jetzt sanieren müssen, aber derzeit noch nicht alles ausführen können. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie heute einen Gasbrennwertkessel einbauen und im Rahmen einer geplanten Dachsanierung innerhalb von zwei Jahren eine Solaranlage ergänzen.

Bei einem Wechsel von einer Öl-Heizung zu einer der oben genannten Heizformen erhöhen sich die Fördersätze um weitere 10%-Punkte. Bei einer Wärmepumpe wäre der Fördersatz damit 45% statt 35%.

Die neue Förderrichtlinie fördert formal Ölheizungen nicht mehr. Wenn ein Ölkessel aber mit erneuerbaren Energien gekoppelt wird, ist dieser zusätzliche Kostenanteil förderfähig. Ein Ölkessel, der mit einer der Lösungen 1-3 kombiniert wird, erhält also für diese ergänzenden Bestandteile weiterhin finanzielle Unterstützung. Wie dies bei Hybridheizungen abgerechnet wird, wenn beide Wärmeerzeuger in einem Gehäuse verbaut sind, ist noch nicht geklärt.

Darüber hinaus werden alle Arbeiten, die für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind, mit dem jeweiligen Fördersatz bezuschusst. Die Liste der denkbaren Maßnahmen ist lang und könnte zum Beispiel umfassen:

  • Demontagearbeiten und Entsorgung alter Wärmeerzeuger
  • Maurerarbeiten für notwendige Durchbrüche
  • Erstellung eines Fundamentes für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Außengerät) durch einen Gartenbaubetrieb
  • Umstellung auf zentrale Warmwasserbereitung (statt dezentraler Durchlauferhitzer)
  • Hydraulischer Abgleich
  • Austauschheizkörper zur Absenkung der Vorlauftemperatur

Die Liste ist weder abschließend noch gesichert. Es bleibt abzuwarten, wie großzügig das BAFA hier agieren wird. Da aber die Beantragung der Förderung vor Ausführung erfolgen muss, sollte vor Arbeitsbeginn klar sein, welche Förderbeträge zu erwarten sind.

Wenn eine Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen im Sinne einer Hybridheizung schon an einem alten Kessel vorhanden sind, kann der neue Gas-Brennwertkessel wie eine Gas-Hybridheizung gefördert werden. Eine rückwirkende Förderung der schon bestehenden Anlagenteile ist damit nicht verbunden. Die Vergrößerung einer bestehenden Solaranlage ist ebenfalls förderfähig.

[Quelle und weitere Informationen: https://www.zvshk.de/foerderungerneuerbarewaerme2020/]


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